1. Bestimmung:
Die WACC (Internationale Assoziation der Klubs für Katzenfreunde) ist eine freie Vereinigung felinologischer Klubs und Verbände verschiedener Länder. Die wichtigste Aufgabe der WACC besteht in der Förderung der internationalen Felinologie. Die WACC tritt als Vertreter und Koordinator aller beteiligten Klubs und Verbände auf und respektiert dabei ihre internationalen, nationalen und regionalen Interessen. Die WACC nutzt ihre Wirkung als verbindendes Glied zwischen den offiziellen Instanzen und den felinologischen Verbänden.
2. Ziele:
2.1. Die WACC hat das Ziel, die Haltung und Gesundheit von Katzen zu kontrollieren.
2.2. Die WACC hat auch zum Ziel, optimale Bedingungen für die Arbeit sowohl der KatzenzüchterInnen als auch der OrganisatorInnen der Ausstellungen zu schaffen.
Diese beiden Ziele dürfen in keinem Fall einander widersprechen. Die Wege zum Erreichen dieser Ziele sind folgende:
– einheitliche Ausstellungsregeln
– Registrierung der Katzenzuchtstätten
– einheitliche Standards für Katzenrassen
– Koordination der Informationen über Ausstellungen
– Beratung zu Felinologie
– Unterricht zu Felinologie für Katzenzüchter
– Vorbereitung und Studium für Richter.
3. Verwaltungsorgane:
3.1. Die allgemeine Versammlung delegierter Vertreter der Klubs und Vereine, die Mitglieder der WACC sind, die einmal in 5 Jahren einberufen wird.
3.2. Das Präsidium, durch die allgemeine Versammlung gewählt, bestehend aus dem Präsidenten und den Vize-Präsidenten.
4. Organisation:
4.1. Die Leitung der WACC wird vom Präsidenten vorgenommen. Der Präsident schützt die Interessen der WACC sowohl in internen als auch in äußeren Fragen.
4.2. Als offizielle Adresse der WACC gilt die Adresse des jeweiligen Präsidenten.
4.3. Der Präsident verwaltet sämtliche Angelegenheiten der WACC.
4.4. Die Pflicht der Vize-Präsidenten besteht darin, dem Präsidenten bei seiner Arbeit zu unterstützen und diese Arbeit zu kontrollieren.
4.5. Beim Rücktritt eines der Mitglieder des Präsidiums wird die Leitung durch die restlichen Mitglieder vollzogen. Aus diesem Anlass wird die Versammlung nicht einberufen. Klubs und Verbände, die Mitglieder der WACC sind, werden darüber schriftlich informiert. Der Nachfolger des zurückgetretenen Mitglieds des Präsidiums wird bei der nächsten allgemeinen Versammlung der Organisationsmitglieder gewählt.
5. Vollmachten des Präsidiums:
5.1. Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder (Verbände und Klubs).
5.2. Das Präsidium ist berechtigt, die Aufnahme in die WACC zu verweigern.
5.3. Das Präsidium ist für die Erfüllung der vor der Assoziation stehenden Aufgaben verantwortlich.
5.4. Das Präsidium ist berechtigt, alle Handlungen zu unternehmen, die auf die Erfüllung der WACC-Aufgaben gerichtet sind (u.a. andere Klubs und Vereine, die Mitglieder der WACC sind, mit gewissen Aufgaben zu betrauen). Die Entscheidungen des Präsidiums dürfen mit der WACC-Satzung nicht in Widerspruch stehen.
5.5. Das Präsidium informiert die WACC-Klubs und WACC-Verbände über seine Entscheidungen schriftlich. WACC-Klubs und WACC-Verbände sind verpflichtet, die Entscheidungen des Präsidiums zu erfüllen.
5.6. Auf der allgemeinen Versammlung der Mitglieder der Organisation wird der Bericht des Präsidenten angehört und seine Arbeit besprochen.
5.7. Bei Veränderung der Vorstandszusammensetzung in einem der WACC-Verbände oder WACC-Klubs kann die Frage nach der weiteren Mitgliedschaft jenes Verbandes oder Klubs in der WACC erhoben werden.
5.8. Das Präsidium koordiniert die ganze Arbeit der WACC. Klagen und Beschwerden gegen die Entscheidungen des Präsidiums sind nicht möglich.
6. Die Mitgliedschaft:
6.1. Jeder felinologische Verband oder jeder Klub kann zu jeder Zeit die Mitgliedschaft in der WACC beantragen.
6.2. Der Antrag für die Mitgliedschaft in der WACC soll folgendes beinhalten:
– Antragsschreiben in freier Form
– Ausstellungsregeln (drei Exemplare)
– Satzung des Verbandes / Klubs (drei Exemplare)
– Stammbuch (Projekt)
– Stammbaum (Modell)
– Kopie des Registierungszeugnisses des Verbandes / Klubs im jeweiligen Land
– Verpflichtung des Präsidenten des Klubs oder Verbandes zur Einhaltung der WACC-Satzung.
6.3. Nach dem Eintreffen der oben genannten Dokumente bei der WACC prüft das Präsidium die eingereichten Dokumente und entscheidet über die Aufnahme in die Mitglieder der WACC.
6.4. Die Mitgliedschaft kann jederzeit aufgrund der Meldung des WACC-Mitglieds oder aufgrund der Entscheidung des Präsidiums beendet werden.
6.5. Jeder WACC-Verband und jeder WACC-Klub kann in schriftlicher Form (Brief per Einschreiben) seinen Widerspruch gegen die Aufnahme eines neuen Mitglieds begründet einreichen.
6.6. Pflichten:
WACC-Klubs und WACC-Verbände sind verpflichtet, auf allen Formularen das Emblem der WACC abzubilden.
WACC-Klubs und WACC-Verbände sind verpflichtet, die Satzung sowie die Regeln und Entscheidungen der Versammlung oder des Präsidenten zu erfüllen.
7. Mitgliederversammlung:
7.1. Einmal in 5 Jahren wird durch das Präsidium die allgemeine Versammlung der delegierten Mitglieder der Organisation durchgeführt. Die Einladung wird 6 Monate vor der Versammlung versandt. Bei der Versammlung wird das Datum der nächsten Versammlung festgesetzt.
7.2. Jeder WACC-Verband und jeder WACC-Klub hat das Recht, eigene Vorschläge zu machen, die vom Präsidium erwogen und angewandt werden sollen, wenn sie den Interessen der WACC entsprechen.
7.3. Die Versammlung hat das Recht, die WACC-Mitgliedschaft einzelner Klubs und Verbände zu beenden, wenn ihre Tätigkeit den Interessen / der Satzung der WACC widerspricht.
8. Finanzen:
8.1. Die WACC-Mitglieder (Klubs und Verbände ) zahlen einen Jahresbeitrag.
8.2. Alle eigenen Kosten bezahlt jeder WACC-Verband und jedes WACC-Klub selbständig.
8.3. Die Ausgaben für die Versammlung bezahlen alle WACC-Mitglieder.
8.4. Das Präsidium stellt einen genauen Finazierungsplan für die Durchführung der allgemeinen Versammlung der Organisation auf.
8.5. Die WACC-Registrierung der Katzenzuchtstätten erfolgt gegen Bezahlung.
9. Schlusspunkte.
9.1. Die WACC wird aufgelöst, wenn sie nur noch über zwei Mitglieder verfügt.
9.2. Die Entscheidung von Fragen, die in die Satzung nicht aufgenommen sind, liegt in der Kompetenz des Präsidiums.